Die Ausbildung in der 3-jährigen FW

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe bietet eine vielfältige und praxisorientierte Vorbereitung auf das  Berufsleben im Bereich Wirtschaft, Tourismus, Gastronomie und Verwaltung und vermittelt eine gute Allgemeinbildung.Durch den Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziales bildet der Abschluss der FW für viele Absolventen die Basis zu einer weiterführenden Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf. Während der Ausbildung ist ein zweimonatiges Pflichtpraktikum zwischen 2. Und 3. Klasse vorgesehen. Die dreijährige Ausbildung wird mit einer Projektarbeit, einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung abgeschlossen.

Viele unserer Absolventen schließen eine weitere Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich an. Eine Möglichkeit in Horn bietet die zu unserer Schule gehörende private Schule für Sozialberufe in der Raabser Straße (SOB Horn).

 

 

Unser besonderes Angebot an der FW Horn

  • Allgemeinbildung
  • Fremdsprachenausbildung (Englisch), Sprachprojekte/Auslandsaufenthalte
  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziales
  • Wirtschaftliche Ausübung; Betriebswirtschaft und computerunterstütztes Rechnungswesen, Wirtschaftswerkstatt
  • Officemanagement / Publishing mit professioneller Software
  • Organisationsorientiertes Arbeiten im Hotel- und Gastgewerbebereich, Praktikum in einer Betriebsküche, gesunde Ernährung, Getränkekunde
  • Berufsausbildung, die schwerpunktmäßig zur Ausübung in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Ernährung und Verwaltung liegt
  • Neue Lernformen: EVA (eigenverantwortliches Arbeiten), E-Learning, neue Medien

Abschließende Prüfungen

Schriftliche Prüfungen

Deutsch (am PC geschrieben, 3-stündig)
Rechnungswesen (3-stündig)

Praktische Prüfungen

Küche (5-stündig, 4-gängiges Menü)
Service (3-stündig)

Mündliche Prüfungen

Englisch
Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziales (Präsentation der Projektarbeit und Umfeldfrage aus dem Schwerpunkt)

Weiterführende Ausbildungen

Berufsberechtigungen

Folgende Berechtigungen hat man nach 3 Jahren FW

  • Abschlussprüfungszeugnis gilt als Nachweis einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung und hat Gleichwertigkeit mit folgenden Lehrberufen: 

– Bürokaufmann/-frau,

– Hotel- und Gastgewerbeassistent/in und

– Restaurantfachmann/-frau (gemäß § 34a BAG)

  • Anrechnung einer Lehrzeit von eineinhalb bis zwei Jahren insbesondere bei folgenden Lehrberufen möglich:

– Einzelhandels-,

– Großhandels- und

– Industriekaufmann/-frau,

– Koch/Köchin,

– Reisebüroassistent/in selbstständige Ausübung reglementierter Gewerbe (weitere Fachpraxis erforderlich)

– Zulassung zur Berufsreifeprüfung

– Zugangsvoraussetzung für Aufbaulehrgang (HLW)

  • Ersatz der Unternehmerprüfung: Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben (wie z. B. Gastgewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst u. a. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden – Für Absolventen und Absolventinnen der FW entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).
  • Fachpraxis: Zur selbstständigen Ausübung des Gastgewerbes ist jedoch nach Abschluss der FW eine 12-wöchige Fachpraxis zu absolvieren (Details siehe www.gewerbeordnung.at).

Beispiele für Aufbaulehrgänge

Gesundheits- und Krankenpflegeschule Horn 

Pflegeassistenz: 1 Jahr

Pflegefachassistenz: 2 Jahre

MAB Berufe: (med. Assistenzberufe): Operations-, Gips-, Röntgen-, Labor-, Obduktionsassistenz